Produktinformation für Verbraucher zur rechtlichen Beurteilung des Einsatzes eines Repeaters in Deutschland:
In Deutschland stellt sich die rechtliche Situation bezüglich der Zulässigkeit und Nutzung von GSM-Repeatern zur Reichweitenerhöhung, z. B. innerhalb von Gebäuden, laut dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur derzeit wie folgt dar:
Jedem Mobilfunknetzbetreiber wurde in einem bestimmten Frequenzbereich eine Frequenzzuteilung erteilt. In diesem Frequenzbereich darf nur dieser Mobilfunknetzbetreiber Frequenzen nutzen und damit auch einen Repeater betreiben.
Der Betrieb eines Repeaters durch Dritte ist eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung und bedeutet
einen Verstoß gegen § 55 Telekommunikationsgesetz.
Nach unserer Kenntnis ist jedoch der Kauf oder Besitz eines Repeaters nicht zu beanstanden.
Mit der Bestellung unserers Repeaters erkennen Sie die vorgenannte Verbraucherinformation als gelesen und zur Kenntnis genommen an.
Einsatzempfehlung
Dieser Repeater wird immer dann benötigt, wenn Sie keinen oder einen nur sehr geringen Empfang in Ihrem Gebäude oder einem Gebäudeteil (z. B. Keller) haben. Sehr oft wird in einem NEU-Bau ein Repeater benötigt, da aufgrund der hohen Gebäudeabschirmung durch Fenster und Beton kein Empfang Ihres Mobilfunkgerätes mit Ihrem Handynetzanbieter besteht. Der Repeater wird als Zwei-Wege-Verstärker eingesetzt, indem er gleichzeitig sowohl den Uplink, als auch den Downlink (also Daten empfangen und Daten senden) gleichzeitig verstärkt bzw. einer nicht ausgeleuchteten Fläche in Ihrem Gebäude den Netzzugang zu Ihrem Provider erst ermöglicht.
Aber der Repeater filtert auch sich ergebende Verzerrungen während der Laufzeit und erhöht damit die Übertragungsqualität deutlich.