Das Xenonkit: Komplettes Xenonkit Budget für die Fassung HB3. Kabelsatz für höchste Sicherheit mit Spritzwasserschutz und Dichtungen. Echtes Xenonlicht mit spezifischen Xenonbrennern. Für alle PKW Scheinwerfer mit HB3 (Abblendlicht oder Fernlicht) verwendbar, egal welches Baujahr. Für Glas- und Kunststoffscheinwerfer verwendbar, da deutlich weniger Hitzeentwicklung als Halogenlicht. Optimale Ausleuchtung durch die Verwendung bauartspezifischer Gasentladungslampen. Einfache Installation durch Plug&Play sowie ausführlichem Handbuch, kein Bohren notwendig. Jederzeit innerhalb weniger Minuten rückrüstbar, z. B. bei Fahrzeugwechsel, usw. Die Farbtemperatur: Erhältlich ist das Xenonkit in 6.000K Die Installation: Das Xenon Kit ist fast so einfach zu installieren wie eine Glühlampe zu wechseln ist. Der Xenonbrenner wird genau für Ihren Sockel HB3 geliefert. Somit passt er optimal in Ihren Scheinwerfer. Die Stromversorgung des Xenon Kits funktioniert über die standardmäßige Glühlampenversorgung. Mittels Plug&Play Steckverbindungen, des ausführlichen Handbuchs und Halterungen für das Vorschaltgerät ist der Ein- und Ausbau des Xenonkits schnell und spielend einfach. Der Lieferumfang: 2x Vorschalt-/Steuergeräte zum einfachen Anschluß ans Bordnetz 2x Xenonbrenner, Fassung & Brennpunkt spezifisch gefertigt 2x Kabelsatz/Stecker zum Anschluß an die bisherige Stromversorgung 1x Benutzerhandbuch zum einfachen Einbau, bebildert und beschrieben (engl.) Das Rechtliche: Das Xenonkit kann lt. StVO §50 Abs.10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die für Gasentladungslampen vorgesehen sind sowie mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung im Sinne Absatzes 8, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, welches das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Benutzung des Fernlichts sicherstellt, ausgrüstet sind. Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind. Gem. §22a Abs.1 Nr.7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslampen in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dieser Artikel wird ausdrücklich als "nicht zulässig im Bereich der StVO" verkauft.
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