Garagen sind in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Falls das auch auf Ihre Stadt oder Gemeinde zutrifft, übernehmen wir gerne den Bauantrag für Sie. Genaue Auskunft erteilt das jeweilige Bauamt.
Wir benötigen für diesen Service einige Unterlagen von Ihnen (Flurkarte, Bebauungsplan, etc.). Unser bundesweit zugelassener Architekt übernimmt dann sämtliche Eintragungen, so dass Sie als Bauherr nur noch gegenzeichnen und Ihren Antrag beim zuständigen Bauamt abgeben müssen.
Die Bearbeitungszeit liegt je nach Auslastung zwischen 3 und 4 Wochen nach Erhalt Ihrer Planungsunterlagen.
Dieser Service ist nur innerhalb Deutschlands und nur für Garagen aus unserem Hause möglich. Eine "Erfolgsgarantie" kann leider nicht gegeben werden.
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