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Echter AQUAMARIN ( 6,00 Carat ) AAA
Art-Nr.: 74
Echter Aquamarin AAA
| Bezeichnung |
Aquamarin ( 1 Stein ) AAA
... Edelstein natürlicher Herkunft...
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| Schliff |
Hochwertiger mehrfacher Scherenschliff Unterseite und buff top
facettiert in Idar-Oberstein |
| Form |
Einheitliches Oval
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| Farbe |
Brillantes augenreines transparentes Hellblau mit Grünstich
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| Maße |
14,5 x 10,3 mm / H = 7,2 mm |
| Gewicht |
6,00 Carat ( Hoher Caratpreis) |
| Qualität |
sehr gut +
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| Sonstiges |
Geschenkidee / Verarbeitung / Sammeln /
in Edelsteinbox ( Zertifikat zzgl. 2,- Euro )
schnelle Lieferung garantiert |
Widerrufsrecht
1. Sind Sie Verbraucher (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch), können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Sache, jedoch nicht vor Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Jürgen Lay, Gustav-Freytag-Straße 75, 45657 Recklinghausen, Fax: 02361/5825974, E-Mail: shop@strong-buy.biz.
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen oder Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa als Käufer im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert der Sache beeinträchtigt.
3. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Sie haben jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten Sache entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von vierzig Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von dreißig Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Hinweise nach Batterieverordnung und Verpackungsverordnung
1. Zum Lieferumfang der vom Verkäufer verkauften Waren können Batterien gehören. Als Endverbraucher sind Sie nach der Batterieverordnung gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien verpflichtet. Sie können deshalb Batterien, die Sie beim Verkäufer gekauft haben, unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen in ihrer unmittelbaren Nähe abgeben oder an den Verkäufer zurücksenden. Batterien, zu deren Rückgabe Sie verpflichtet sind, werden jeweils durch Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber oder Pb für Blei), gekennzeichnet.
2. Die vom Verkäufer verkauften Waren werden in sogenannten Verkaufsverpackungen an Sie geliefert. Hierzu zählen neben der eigentlichen Verpackung der Ware auch etwaige vom Verkäufer verwendete Transportverpackungen (etwa Versandkartons). Der Verkäufer ist verpflichtet, solche Verkaufsverpackungen zurückzunehmen, wenn diese nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung („Grüner Punkt“) tragen. Ist auf der Verkaufsverpackung der von Ihnen beim Verkäufer erworbenen Ware ein „Grüner Punkt“ abgebildet, können Sie die gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackung unentgeltlich über das in ihrer unmittelbaren Nähe an ihrem Wohnort genutzte System zur Sammlung von Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ entsorgen. Sollte jedoch auf der Verkaufsverpackung ausnahmsweise kein „Grüner Punkt“ abgebildet sein, können Sie die gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackung unentgeltlich an den Verkäufer zurücksenden. Der Verkäufer wird dann für eine Verwertung der Verkaufsverpackung nach der Verpackungsverordnung sorgen.
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