Beckmann Wippbalkengelenk mit Standfuß 1 m verzinkt Spielplatz Wippe einbetonieren
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Verfügbarkeit:
Mehr als 10 verfügbar
Hersteller:
Beckmann
Art-Nr.:
BE-204175
Yatego Nr.:
595267a75166a
Produktbeschreibung
Der Standfuß mit Wippbalkengelenk von E. Beckmann Spielplatzgeräte aus dem Allstars-Spielgerätesystem
Vertrauen Sie Ihren Spielplatz einem Hersteller an, der Erfahrung und Kompetenz zu vereinen weiß!
Hinweis: Behörden und Gewerbetreibende fordern wegen der auszuweisenden MwSt. Angebote ein.
Das gesamte Spielplatzzubehör der Firma E. Beckmann ist TÜV-geprüft entsprechend der Europa-Norm EN 1176. Für öffentliche Spielplätze sind Spielgeräte nur mit dieser Sicherheitsprüfung zugelassen. Das Unternehmen ist in der Fach-Branche bekannt für die hohe Qualität seiner Produkte, die vorausschauende Lagerhaltung, die progressive Entwicklungsabteilung und die flexible, schnelle Realisierung von Sonderanfertigungen.
Der Standfuß mit Wippbalkengelenk ist die perfekte Basis für jede Wippe. Das Gelenk eignet sich für Kanthölzer oder Rundholz mit einer Stärke von 100 mm bis 200 mm. Er ist verzinkt und hat eine Höhe von 1 Meter. Der robuste und witterungsbeständige Fuß ist zum Einbetonieren konzipiert und speziel für den Einsatz auf Spielplätzen, Kitas, Schulhöfen usw. Natürlich ist das Gelenk vorschriftsmässig TÜV-zertifiziert.
Technische Daten und Lieferumfang:
* Material: verzinkter Stahl
* Standfußlänge: 1 m
* für Kantholz oder Rundholz ab 100 mm bis 200 mm Stärke
* Wippmechanismus mit Messing-Gleitlagern
* Maße der Befestigungsplatte: Breite ca.8 cm. Länge ca. 50 cm
* Befestigung erfolgt mit 4 Schrauben
Die Versandkosten in das Europäische Ausland erfragen Sie bitte gesondert. Bitte geben Sie hierzu Ihre Lieferadresse an.
Achtung Speditionsversand! Sperrige Güter können nur per Spedition versandt werden. Die Zulieferung kann ausgeührt werden, sofern Ihre Telefon-Nummer zur vorherigen Absprache vorliegt. Mehrmaliges Anfahren muß gesondert in Rechnung gestellt werden.
Achtung: Dieser Artikel ist für Kinder unter 3 Jahre nicht geeignet (sofern der Inhalt unserer Offerte nichts anderes aussagt). Kleinteile können von Kindern verschluckt werden. Nur für den häuslichen Gebrauch (sofern der Inhalt unserer Offerte nichts anderea aussagt)! Bitte beachten Sie auch die Sicherheitshinweise auf der Montageanleitung. Aufbau nur von Erwachsenen. Nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzen.
Hinweis zum Unfallschutz für Kleinkinder:<br/>
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Dieser Artikel ist für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet (sofern unser Angebot nichts anderes aussagt). Kleinteile können von Kindern leicht verschluckt werden. Bitte beachten Sie auch die Sicherheitshinweise auf der Montageanleitung. Aufbau nur von Erwachsenen. Nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzen..<br/>
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Gesetzliche Hinweispflichten nach der Batterieverordnung!<br/>
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§ 7 Pflichten des Endverbrauchers: 1. Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsor- gungsträgern dafür eingerichtete Rücknahmestellen zurück zu geben. 2. Abweichend von Absatz 1. können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 2 als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren.<br/>
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Gesetzliche Hinweise zur Verpackungsverordnung (VerpackV)!<br/>
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Die Verpackungsverordnung schreibt vor, auch für Online-Shops, dass sich Hersteller und Vertreiber mit ihren erstmals mit Ware befüllten und in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen an einem Dualen System beteiligen bzw. diese wieder selbst zurücknehmen und verwerten müssen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 VerpackV). Diese gilt unter anderen: Für Folien, Luftpolster, Füllmaterial, Kartons, Verbunde, Naturmaterialien, Glas etc. Über das Duale System hat die Landbell AG Easy-Shop die Registrierung und eine 100%-ige Lizenzierung erhalten. Wir sind diesem System beigetreten. Erklärung der Landbell AG Easy Shop: Die von Ihnen verwendeten Verkaufsverpackungen wurden flächendeckend von unseren Entsorgungspartnern bei den privaten Endverbrauchern abgeholt und ordnungsgemäß verwertet. Durch Ihre Mengenmeldung kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, die sich durch die Verpackungsverordnung ergibt<br/>
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Informationen zur Online-Streitbeilegung:<br/>
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Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. OS-Plattform) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/